Ferienjob-Center und Arbeitsverhältnis

Ein Ferienjob-Center vermittelt Arbeitsverhältnisse für Studenten. Die meisten Studenten arbeiten in einem temporären Studentenjob und damit in einer zeitgeringfügigen Beschäftigung. Was dieses Arbeitsverhältnis für Konsequenzen bedeutet, ist in jedem Ferienjob-Center zu erfragen. In einem zeitgeringfügig angelegten Arbeitsverhältnis muss ein Student in den ersten zwei Monaten keine Sozialversicherungsbeiträge abführen. Nach diesen 2 Monaten oder ersatzweise 60 Kalendertagen –so erklärt das Ferienjob-Center – muss auch ein Student in diesem Arbeitsverhältnis Beiträge in die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abführen. Das Ferienjob-Center weißt bei diesem Arbeitsverhältnis darauf hin, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr zurückgeholt werden können, die Lohnsteuer aber schon. Bis zu einem Brutto-Einkommen von € 8.004 Euro kann die abgeführte Lohnsteuer vom Finanzamt im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zurückgeholt werden.

Welche Arbeitsverhältnisse vermittelt ein Ferienjob Center am häufigsten?

Neben der zeitgeringfügigen Beschäftigung und der entgeltgeringfügigen (€ 400 Job) Beschäftigung vergibt ein Ferienjob-Center oft auch Promotionjobs die auf selbstständiger Basis angelegt sind als Arbeitsverhältnisse. Viele Ferienjob-Center in Deutschland vermitteln Arbeitsverhältnisse dieser Art an die Firma Wesser, welche als Personalagentur die Studenten bei Hilfs- und Umweltschutzorganisationen einsetzt. Jedes Jahr werden so im deutschsprachigen Raum an die 1.000 Studenten in einem Promotionjob eingesetzt. Ein nicht unwesentlicher Teil der Arbeitsverhältnisse kam über ein Ferienjob-Center zustande.